Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen unserer Tätigkeit als Steuerberater erbringen wir Leistungen nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG). Für die Verarbeitung (einschließlich der Übermittlung) personenbezogener Daten besteht somit eine eigene Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Steuerberater zählen zu den sogenannten Berufsgeheimnisträgern. Kennzeichnend für unsere Tätigkeiten ist hierbei u.a., dass wir diese in eigener Verantwortung erbringen. Es handelt sich damit um keine Auftragsdatenverarbeitung, die wiederum eines entsprechenden Vertrages nach den neuen Regeln der DSGVO bedarf.
Diese Auffassung vertritt die Bundessteuerberaterkammer in ihren Handlungsempfehlungen für Steuerberatungskanzleien vom 6. März 2018 mit Verweis auf das „Kurzpapier Nr. 13 zur Auftragsverarbeitung, Art 28 DSGVO“ der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz — DSK) vom 16. Januar 2018. Die Kammer stellt explizit klar, dass dies auch für die Lohn- und Gehaltsabrechnung, die der Steuerberater nach dem StBerG eigenverantwortlich ausführt, gilt.
Gleiches gilt für unsere Tätigkeit als Rechtsanwalt. Rechtsanwälte zählen ebenfalls zu den sogenannten Berufsgeheimnisträgern, die ihre Tätigkeiten in eigener Verantwortung erbringen, so dass es auch insoweit eines entsprechenden Vertrages nach Art. 24 ff. DSGVO nicht bedarf.
Gerne nehmen wir die Gelegenheit zum Anlass, Sie darüber zu informieren, dass wir folgende Person zu unserem Datenschutzbeauftragten bestellt haben:
Patrick Alken
Halterner Straße 32
45657 Recklinghausen
Fon: 02361 4868095
Fax: 02361 5829087
E‑Mail: datenschutz@korte-partner.de
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thorsten Engel, LL.M.
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht