Der Beschluss vom BGH stammt zwar schon vom 12.10.2016, jedoch ist er gerade wieder in einer Fachzeitschrift veröffentlicht worden. Ohne Worte.…
Der Leitsatz der NJW-Redaktion lautet:
“Auch eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung des Gerichts begründet keinen entschuldbaren Rechtsirrtum des Rechtsanwalts, der aus eigener Kenntnis den Unterschied zwischen einer Beschwerde und einer Rechtsbeschwerde kennen muss.”
Fazit 1:
Das Gericht muss den Unterschied nicht kennen.
Fazit 2:
Wenn das Gericht den Unterschied nicht kennt, macht nichts, der Rechtsanwalt haftet ja.…
BGH, Beschluss vom 12.10.2016, V ZB 178/15
Dr. Thorsten Engel, LL.M.
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