Das Bundeskabinett hat am 27.01.2016 eine Regelung zur Beendigung des sogenannten ewigen Widerrufsrechts von zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen Verbraucherdarlehensverträgen zu Immobilienfinanzierungen beschlossen. Damit hat die Bundesregierung auf die bestehende Rechtsunsicherheit bei Immobilienverbraucherdarlehensverträgen reagiert.
Für neu abgeschlossene Immobiliendarlehnsverträge wurde für den Fall einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung eine gesetzliche Regelung vorgeschlagen, nach der das Entstehen eines ewigen Widerrufsrechts verhindert werden soll.
Darüber hinaus ist eine Regelung beschlossen worden, nach der noch bestehende „ewige Widerrufsrechte“ erlöschen werden. Das bedeutet, dass bei Verbraucherdarlehensverträgen, die im Zeitraum vom 01.01.2002 bis 31.12.2010 geschlossen worden sind, Handlungsbedarf besteht, da aller Voraussicht nach – nach jetzigem Kenntnisstand – der 21.06.2016 der letzte Tag für die wirksame Erklärung eines Widerrufs von bestehenden Darlehensverträgen mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen sein wird.
Gerne nehmen wir eine Überprüfung vor.
Dr. Thorsten Engel, LL.M.
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