Die Renten sollen zum 01. Juli 2018 im Westen um 3,22 %, im Osten um 3,37 % steigen. Durch diese Rentenerhöhung werden erstmals viele Ruheständler steuerpflichtig. Das Bundesfinanzministerium erwartet einen Anstieg der steuerpflichtigen Rentner in 2019 auf 4,57 Millionen, so dass dann jeder vierte Rentner in Deutschland steuerpflichtig allein aufgrund der gesetzlichen Rentenversicherung ist.
Wer im Jahr 2018 in Ruhestand geht, darf als alleinstehender Rentner maximal 13.817,- € Altersrente erzielen, ohne Steuern abführen zu müssen. Das entspricht einer monatlichen Bruttorente von 1.132,- € für den Zeitraum Januar bis Juni 2018 und von 1.170,- € ab Juli 2018.
Liegen Rentner mit ihren gesetzlichen Renten über diesen Beträgen oder treten bei einer niedrigeren Rente noch weitere Einkünfte (Vermietung und Verpachtung, andere Renten, Zinserträge, etc.) hinzu, kann eine Steuerpflicht entstehen. Aufgrund des Datenaustausches ist damit zu rechnen, dass die Finanzverwaltung in der Zukunft lückenlos Rentner mit entsprechend hohem Einkommen zur Abgabe der Steuererklärung auffordern wird oder im Falle der Nichtabgabe Steuerstrafverfahren eröffnet.
Dr. Thorsten Engel, LL.M.
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