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Die Rentenerhöhung und ihre Folgen

Die Ren­ten sol­len zum 01. Juli 2018 im Wes­ten um 3,22 %, im Osten um 3,37 % stei­gen. Durch die­se Ren­ten­er­hö­hung wer­den erst­mals vie­le Ruhe­ständ­ler steu­er­pflich­tig. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um erwar­tet einen Anstieg der steu­er­pflich­ti­gen Rent­ner in 2019 auf 4,57 Mil­lio­nen, so dass dann jeder vier­te Rent­ner in Deutsch­land steu­er­pflich­tig allein auf­grund der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung ist.

Wer im Jahr 2018 in Ruhe­stand geht, darf als allein­ste­hen­der Rent­ner maxi­mal 13.817,- € Alters­ren­te erzie­len, ohne Steu­ern abfüh­ren zu müs­sen. Das ent­spricht einer monat­li­chen Brut­to­ren­te von 1.132,- € für den Zeit­raum Janu­ar bis Juni 2018 und von 1.170,- € ab Juli 2018.

Lie­gen Rent­ner mit ihren gesetz­li­chen Ren­ten über die­sen Beträ­gen oder tre­ten bei einer nied­ri­ge­ren Ren­te noch wei­te­re Ein­künf­te (Ver­mie­tung und Ver­pach­tung, ande­re Ren­ten, Zins­er­trä­ge, etc.) hin­zu, kann eine Steu­er­pflicht ent­ste­hen. Auf­grund des Daten­aus­tau­sches ist damit zu rech­nen, dass die Finanz­ver­wal­tung in der Zukunft lücken­los Rent­ner mit ent­spre­chend hohem  Ein­kom­men zur Abga­be der Steu­er­erklä­rung auf­for­dern wird oder im Fal­le der Nicht­ab­ga­be Steu­er­straf­ver­fah­ren eröffnet.

Dr. Thors­ten Engel, LL.M.

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