Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub wegen Elternzeit nicht mehr kürzen.
Pressemitteilung des BAG Nr. 31/15
Urteil des BAG vom 19.05.2015, 9 AZR 715/13
Pressemitteilung des BAG Nr. 31/15
Urteil des BAG vom 19.05.2015, 9 AZR 715/13