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Kürzung des Erholungsurlaubs wegen Elternzeit

Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub wegen Elternzeit nicht mehr kürzen.

Pres­se­mit­tei­lung des BAG Nr. 31/15

Urteil des BAG vom 19.05.2015, 9 AZR 715/13

 

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