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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Die­je­ni­gen, die noch zum Jah­res­wech­sel den guten Vor­satz hegen, eine Vor­sor­ge­voll­macht und/oder eine Pati­en­ten­ver­fü­gung zu errich­ten, darf ich dar­auf hin­wei­sen, dass auch pri­vat­schrift­li­che Vor­sor­ge­voll­machts­ur­kun­den dem Zen­tra­len Vor­sor­ge­re­gis­ter bei der Bun­des­no­tar­kam­mer gemel­det wer­den können.

Die Bun­des­no­tar­kam­mer bie­tet unter

httpss://www.zvr-online.de/zvr/Meldung.aspx

die Mög­lich­keit der Online­mel­dung. Die Kos­ten hier­für belau­fen sich bei Last­schrift­ein­zug auf ein­ma­lig 13,– EUR.

In dem Mel­de­for­mu­lar kann auch auf eine sepa­ra­te Pati­en­ten­ver­fü­gung ver­wie­sen wer­den, sofern eine sol­che nicht bereits in der Vor­sor­ge­voll­macht ent­hal­ten ist.

Bei Fra­gen oder Gestal­tungs­wün­schen ste­he ich Ihnen natür­lich ger­ne zur Verfügung.

Dr. Thors­ten Engel, LL.M.

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