Diejenigen, die noch zum Jahreswechsel den guten Vorsatz hegen, eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Patientenverfügung zu errichten, darf ich darauf hinweisen, dass auch privatschriftliche Vorsorgevollmachtsurkunden dem Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer gemeldet werden können.
Die Bundesnotarkammer bietet unter
httpss://www.zvr-online.de/zvr/Meldung.aspx
die Möglichkeit der Onlinemeldung. Die Kosten hierfür belaufen sich bei Lastschrifteinzug auf einmalig 13,– EUR.
In dem Meldeformular kann auch auf eine separate Patientenverfügung verwiesen werden, sofern eine solche nicht bereits in der Vorsorgevollmacht enthalten ist.
Bei Fragen oder Gestaltungswünschen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Dr. Thorsten Engel, LL.M.
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Da gewünscht:
Der Link zu den Mustern des Bundesjustizministeriums lautet:
BMJV Betreuungsrecht